Antworten auf Ihre Fragen

Was sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme ?

Für die Aufnahme in unserem Haus formuliert der Gesetzgeber folgende Kriterien:

  • Die Menschen leiden an einer progredient (fortschreitend) verlaufenden Erkrankung, die ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat.
  • Eine Heilung ist ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung ist notwendig bzw. durch die Betroffenen erwünscht.
  • Es ist mit einer begrenzten Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten zu rechnen.
  • Eine Krankenhausbehandlung ist nicht erforderlich und die ambulante Versorgung im eigenen Haushalt oder der Familie kann nicht gewährleistet werden.
  • Es besteht keine stationäre Unterbringung in einer anderen Einrichtung.
  • Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung liegt vor und ebenso die Kostenzusage der Kranken- und Pflegekasse der Betroffenen.

Was kostet der Aufenthalt im stationären Hospiz ?

  • Der Aufenthalt im Hospiz ist für die Bewohner grundsätzlich kostenfrei.
  • Die Hospiz- und Palliativ- Stiftung  Jena als Träger muss jedoch 5% der anfallenden Kosten selbst tragen und ist hierbei auf Spenden angewiesen. Pro Tag und Bett beträgt der Eigenanteil für die Stiftung rund 22 €.
  • Es freut uns, wenn uns unsere Gäste, Angehörige, Freunde und Förderer bei der Einwerbung von Spenden oder durch Eintritt in den Förderverein unterstützen >>>

Bei wem kann ich mich informieren ?

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf >>>
  • Vereinbaren Sie einen Termin >>>

Wie erfolgt die ärztliche Betreuung?

  • Hausarzt oder
  • Palliativmediziner (Kooperationsarzt)

Können mich Angehörige begleiten bzw. besuchen

  • In jedem Bewohnerzimmer befindet sich ein Zusatzbett, welches von Angehörigen benutzt werden kann
  • Darüber hinaus verfügt das Haus über 2 Angehörigenzimmer, die ebenfalls in Anspruch genommen werden können
  • Wir sind ein offenes Haus. Besucher sind uns grundsätzlich willkommen. Wir freuen uns, wenn Sie sich in der Betreuung mit dem Pflegepersonal abstimmen

Gibt es konfessionelle Bindungen oder Beschränkungen ?

  • Wir sind ein konfessionell unabhängiges Haus und fühlen uns allein ethischen Grundsätzen verpflichtet.
  • Auf Wunsch vermitteln wir seelsorgerische Kontakte.  

Wird ein Vertrag geschlossen und welche Inhalte hat  dieser?

  • Der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung ist vorgeschrieben.